Der Ticketkauf im VRS orientiert sich an einem einfachen Prinzip:
Eine Stadt. Ein Preis.
Insgesamt gibt es 5 Preisstufen, die sich abhängig von Entfernung und Strecke um die Stadt oder Gemeinde anordnen, in der Sie Ihre Fahrt mit Bus und Bahn beginnen. Für kurze Strecken gibt es darüber hinaus noch das KurzstreckenTicket.
In der "Preisstufenübersicht" finden Sie alle Preisstufen der Tarifgebiete im VRS zueinander; von Ihrem gewählten Start-Tarifgebiet zu Ihrem gewünschten Ziel-Tarifgebiet.
Unser Tipp:
Wenn Sie wissen möchten, welches Ticket Sie in welcher Preisstufe/zu welchem Preis für Ihre gewünschte Fahrt benötigen, empfehlen wir Ihnen unsere umfangreiche Fahrplan-Komfortauskunft.
Nach Eingabe Ihrer Start-und Zielhaltestelle bzw. Adresse erhalten Sie folgende Daten:
• Abfahrts- und Ankunftszeiten
• Umsteigemöglichkeiten
• die Preisstufe
• den Ticketpreis
Möchten Sie ein Fahrrad mitnehmen dann klicken Sie bitte auf unsere Seite Fahrradmitnahme; hier erfahren Sie alles über Preise und Beförderungsbedingungen eines Fahrrads.
Das KurzstreckenTicket*
• Gilt grundsätzlich ab Einstieg plus bis zu vier Stationen
• Es gilt unabhängig von Stadt- und Gemeindegrenzen
• Gilt in allen Bussen, U-, Straßen- und Stadtbahnen
• Gilt nicht in S-Bahnen, RegionalBahn- und RegionalExpresszügen sowie auf einigen
Schnellbuslinien- und linienabschnitten
Preisstufe 1 (CityTicket)
• Für innerstädtische Fahrten
• Preisstufe 1a für Fahrten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde im VRS
(mit Ausnahme von Köln und Bonn)
• Preisstufe 1b für Fahrten innerhalb der Städte Köln oder Bonn
Preisstufe 2 (CityPlusTicket)
• Für Fahrten in eine Nachbarstadt oder Gemeinde
• Preisstufe 2a für Fahrten zwischen allen benachbarten Städten und Gemeinden im
VRS (mit Ausnahme von Köln und Bonn)
• Preisstufe 2b für Fahrten aus einer Nachbarstadt- oder gemeinde nach Köln
oder Bonn und umgekehrt
Preisstufen 3 und 4
• Für Fahrten über mehrere Gemeinden hinaus
Preisstufe 5 (RegioTicket)
• Gilt im erweiterten VRS Netz (Städte und Gemeinden des Kreises
Ahrweiler, eingebunden in das erweiterte VRS-Netz, mit Sonderregelungen
für Job-, Großkunden-, Schüler- und SemesterTickets)
• Im Ausbildungsverkehr und in den VRR-Städten- und Gemeinden des
„Großen Grenzverkehrs VRS/VRR“ hat die Preisstufe 5 keine Netzgültigkeit.
*Bitte beachten Sie die Ausnahmeregelung für das KurzstreckenTicket!
(z.B. findet die Kurzstrecke auf der Linie 133 nur bedingte Anwendung).
Für die anderen Ausnahmen finden Sie eine Information vor Ort an der Haltestelle auf dem Kurzstreckenverzeichnis.
Gerne geben wir Ihnen hierzu rund um die Uhr unter der schlauen Nummer
01803-504030 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk abweichend) Auskunft.

