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Drehgenehmigungen und Fotoerlaubnisse
In allen Gebäuden und Fahrzeugen sowie auf Gelände der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist es nur mit einem "Nutzungsvertrag" gestattet, Foto- oder Filmaufnahmen durchzuführen.
Zu den Gebäuden zählen auch alle U-Bahn-Haltestellen mit ihren Bahnsteig- und Mittelebenen; zu den Fahrzeugen zählen Stadtbahnen, Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Das Gelände der KVB AG umfasst nicht nur alle Betriebsstätten (wie z.B. den Betriebshof in Köln-Braunsfeld) sondern auch alle oberirdischen Haltestellen.
Was kostet eine Drehgenehmigung/Fotoerlaubnis?
Grundsätzlich kostenlos ist die Ausstellung eines Nutzungsvertrages für Schüler, Studenten, Privatpersonen und Personen, die die Arbeiten im Rahmen ihrer Ausbildung durchführen.
Bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen sind die Kosten abhängig vom Umfang der Arbeiten. Grundsätzlich wird aber eine Bearbeitungsgebühr von 100 € erhoben. Je nach Örtlichkeit können auch "Motivgebühren" der Stadt Köln anfallen, die von der KVB angezeigt und von der Stadt Köln berechnet werden.
Wie erhalte ich einen Nutzungsvertrag?
Zuständig für die Ausstellung von Nutzungsverträgen ist der Bereich "101 – Unternehmenskommunikation". Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Beate Dehmel unter der Durchwahl 0221/547-3818 zur Verfügung.
Zur Vorabklärung, ob die Dreh- bzw. Fotoarbeiten genehmigt werden können, bietet es sich an, zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen. Zur weiteren Bearbeitung wird jedoch eine schriftliche Anfrage (formlos) notwendig. Sie muss Ort, Zeit und eine detaillierte Beschreibung der Szene enthalten. Bei Studenten und Schülern ist eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung oder des Studentenausweises nötig.
Grundsätzlich abgelehnt werden Szenen mit rassistischem und sexistischem Inhalt sowie Szenen, die das Image der KVB schädigen könnten. Inhalte, die sich gegen Religionen oder bestimmte Personengruppen richten, werden nicht akzeptiert.
Ausgeschlossen sind auch Szenen, die die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals gefährden.
Wie lange im Vorhinein muss ich anfragen?
Bei Nutzungsverträgen im U-Bahn-Bereich sollten 8 Arbeitstage Vorlauf eingehalten werden. Für Dreharbeiten im oberirdischen Bereich oder in unseren Fahrzeugen reichen in der Regel 2-3 Arbeitstage aus.
Diese Angaben können nur grobe Richtlinien sein, da auch hier der Umfang der Durchführung entscheidend ist. Deshalb sich lieber mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf darum kümmern, damit evtl. mögliche Änderungen noch realisiert werden können.
Falls Sie noch Fragen haben:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 101
Unternehmenskommunikation
Frau Beate Dehmel
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
Tel.: 0221/547-3818

