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Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis und Wertmarke

Im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg fahren freifahrtberechtigte Schwerbehinderte in allen Bus-, Straßen- und Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagsfreien Zügen der DB AG, 2. Klasse, unentgeltlich.

Voraussetzung dafür ist allerdings der Besitz eines Schwerbehindertenausweises plus einer gültigen Jahres- oder Halbjahres-Wertmarke.

Zuständig für die Ausstellung der Wertmarke ist ab sofort die Stadt Köln, allerdings nur für die im Stadtgebiet Köln wohnenden Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die für Wertmarken der Kölnerinnen und Kölner zuständige Abteilung der Stadt Köln ist zunächst weiterhin in den ehemaligen Räumlichkeiten des Versorgungsamtes Köln unter folgender Adresse untergebracht:

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Bürgeramt Mülheim
Abt. Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht
Boltensternstr. 10
50735 Köln

Haltestelle: Boltensternstrasse, Linie 18

Telefon:
(0221) 93334 - 200  und  (0221) 93334 - 300

Fax:
(0221) 93334 - 222  und  (0221) 93334 - 333

E-Mail:
feststellungsverfahren-schwerbehindertenrecht@stadt-koeln.de

Öffnungszeiten:
Mo und Do   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi  und Fr    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di                08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die nicht im Stadtgebiet Köln wohnenden Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich an die für ihren Wohnort zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung wenden.

Die aktuellen Zuständigkeiten können Sie bei Interesse auch im Einzelnen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster nachlesen.