SemesterTicket im VRS-Gebiet
Ordentlich Studierende der Hochschulen im VRS-Gebiet (Liste beim ASTA oder VRS erfragen) erwerben mit ihrem Studierenden-Ausweis gleich das SemesterTicket mit.
Der Vertrag über das SemesterTicket wird zwischen dem VRS und dem ASTA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule abgeschlossen und gilt für alle Studierenden. Der Fahrpreis für das Ticket wird von jedem Studenten zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt.
Das SemesterTicket gilt jeweils ein Semester lang. Die Semesterdauer ist auf dem Studentenausweis vermerkt.
| Wie viele Personen? | eine |
| Wie viele Fahrten? | beliebig viele im gesamten VRS-Gebiet |
| Gültigkeitszeit | durchgehend ein Semester lang |
| Übertragbarkeit | nein |
| Mitnahme: Personen | beliebig viele Kinder unter 6 Jahren, wochentags ab 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig 1 Person über 14 Jahre und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren. |
| Mitnahme: Fahrrad | ja |
| Vertrieb | erfolgt über die Universität/Fachhochschule |
SemesterTicket NRW
Mit dem SemesterTicket NRW können Studierende in ganz NRW alle Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen.
Das landesweit gültige SemesterTicket NRW ergänzt für einen Aufpreis das regional gültige SemesterTicket.
Beim SemesterTicket NRW besteht keine Mitnahmeregelung. So ist z.B. für die Fahrrad-Mitnahme ein zusätzliches Ticket (z.B. FahrradTicket NRW) notwendig. Die Mitnahmeregelungen des regionalen VRS-SemesterTickets bleiben hiervon unberührt.
Ob das SemesterTicket NRW an der Hochschule letztendlich eingeführt wird, stimmt die jeweilige AStA ab.

