Immer mobil mit Garantie
Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel und schlagen
Verspätungen ein Schnippchen.
Denn bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen.
Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet.
Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person erstattet.
NRW bietet Ihnen dabei sogar noch mehr Service, als es die bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen vorsehen.
Während das Fahrgastrechtegesetz lediglich für Zugverkehre gilt, greift die Mobilitäts-
garantie NRW auch bei Bus- und Straßenbahnverkehren.
Mehr noch: Das bundesweite Fahrgastrecht greift erst ab einer so genannten "Bagatellgrenze" von 4 Euro. Diese Einschränkung gibt es in NRW nicht!
Und zu guter Letzt enthält die landesweite Mobilitätsgarantie weniger Ausschlusskriterien als das bundesweite Angebot, so dass Sie mit Ihren Ansprüchen öfter zum Zuge kommen.
Wann und für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifes genutzt werden – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind:
- Das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab als im Fahrplan angegeben.
- Es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel.
- Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden.
Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular im Flyer sowie die Begleitbelege bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.
Darüber hinaus erhalten Sie telefonisch Auskunft unter der Schlauen Nummer für Busse und Bahnen NRW 0 180 3 50 40 30 (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Wichtig
- Fügen Sie unbedingt Ihr Ticket (Kopie bei Zeitfahrausweisen) sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/ EC-/ICE-Ticket im Original bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
- Sollten Sie die Anschrift des verspäteten Verkehrsunternehmen nicht in Erfahrung bringen können, nimmt auch der zuständige Verkehrsverbund/die zuständige Verkehrsgemeinschaft bzw. DB Regio NRW ihren Antrag entgegen und leitet diesen weiter.
- Kreuzen Sie in diesem Fall bitte unbedingt die Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten an das zuständige Verkehrsunternehmen an! Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei weitergeleiteten Anträge die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Übrigens
Einige Verkehrsverbünde/-gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die lokalen Garantien gelten.
Und das gilt im VRS
Wer ein Aktiv60Ticket bzw. ein Monats- oder Formel9Ticket im Abo oder ein JobTicket oder ein GroßkundenTicket besitzt, erhält eine Kostenerstattung von maximal 30 Euro.

