Bock auf tolle Preise? Dann schnell in´s Schulsekretariat
Verlängerung: Mitmachen & gewinnen:
STICHTAGS-Aktion 31.05.2012
Sichert euch das SchülerTicket für´s kommende Schuljahr 2012/2013 und nutzt damit die Chance auf einen von insgesamt
99 tollen Preisen!
Wer abstauben will, muss jetzt schnell handeln. Neuantrag bei der entsprechenden Schule bzw. Schulbestätigung für eine Verlängerung (ab 16 Jahren/bzw. für Grundschüler ab 10 Jahre) bis zum 31.05.2012 einreichen und damit das SchülerTicket ab 01.08.2012 für die Freizeit und das kommende Schuljahr nutzen.
Wer rechtzeitig dabei ist, wird mit ein bisschen Glück richtig belohnt. Zu gewinnen gibt es unter anderem 1. FC Köln Tickets oder iTunes Karten zum downloaden von Musik, Videos, Spielen, Apps etc.
Was ihr genau tun müsst, erfahrt ihr hier.
Alle zum Stichtag pünktlich eingereichten Anträge kommen automatisch in die Verlosung. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Allen Teilnehmern viel Glück.
WICHTIG: Stichtag 31.05.2012 - Schuljahreswechsel 2012/2013*
Verlängerung des SchülerTickets ab 16 Jahre bzw. ab 10 Jahre
Alle Schüler ab 16 Jahre bzw. ab 10 Jahre (Grundschüler) erhalten automatisch von der KVB ein Anschreiben mit Verlängerungsantrag. Die Schüler, die ihre bisherige Schule auch im kommenden Schuljahr 2012/2013 weiter besuchen, werden gebeten den bereits zugesendeten Verlängerungsantrag im Schulsekretariat bis spätestens 31.05.2012 abzugeben.
Auch SchülerTicket Besitzer ab 16 Jahre bzw. ab 10 Jahre (Grundschüler), die ab dem 01.08.2012 ihr SchülerTicket weiter beziehen möchten, aber einen Schulwechsel planen, müssen den zugesendeten Verlängerungsantrag im Schulsekretariat der neuen Schule bis spätestens 31.05.2012 abgeben.
Das jeweilige Schulsekretariat (derselben/der neuen Schule) bestätigt mit dem Schulstempel den Besuch der Schule für das kommende Schuljahr und sendet danach den Antrag an die KVB AG weiter. Sobald der Antrag bei uns eingetroffen und bearbeitet ist, erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben bis spätestens 29.06.2012.
Im Falle eines Schulwechsels erhalten Sie von uns ein Anschreiben mit einer neuen Chipkarte. Die alte Chipkarte reichen Sie bitte bis zum 10.08.2012 in einem wieder verwendbaren Zustand bei der KVB AG ein (alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben).
Sollten wir keinen Verlängerungsantrag (unabhängig vom Besuch der derselben/einer neuen Schule) vor dem Schuljahreswechsel eingereicht bekommen, verliert das SchülerTicket zum 01.08.2012 seine Gültigkeit und ist damit gesperrt. Auch über diesen Sachverhalt werden Sie von uns schriftlich informiert.
Neuantrag - bei Wechsel von einer Grund- auf eine weiterführende Schule
Schüler, die auf eine weiterführende Schule wechseln und bislang kein SchülerTicket hatten, können dieses mit einem SchülerTicket Bestellschein beantragen. Bitte füllen Sie diesen aus und lassen ihn von der neuen, weiterführenden Schule abstempeln.
Sobald der Antrag bei uns eingegangen und bearbeitet ist, erhalten Sie von uns ein Anschreiben mit einer Chipkarte.
* Maßgeblich für Preise, Leistungen und Fristen sind die Beförderungsbedingungen des VRS-Gemeinschaftstarif.
1 Ticket für alles: egal ob zur Schule, zum Sport, ins Kino, Freunde treffen...
Das Ticket für Schule & Freizeit
Egal ob für die Schule, in der Freizeit, am Wochenende, in den Ferien oder um mal auf´s Land zu fahren.
Gedanken über Preise, Geltungsbereiche oder Tarife sind reine Zeitverschwendung.
Dieses Ticket ist einfach grenzenlos günstig,
ohne zeitliche Einschränkung, um bequem mit Bus & Bahn überall hin zu kommen im ganzen VRS-Netz.
Das SchülerTicket gibt es in folgenden Varianten:
- für weiterführende Schulen der Stadt Köln
- für Grund- und weiterführende Schulen im Fakultativmodell
- für weiterführende Schulen im Solidarmodell
Alle Infos zum SchülerTicket in Kürze (gilt für alle Modelle)
Einfacher geht´s nicht
Mit nur einem Ticket das ganze Schuljahr mobil sein.
Gültigkeit
Das SchülerTicket gilt während eines Schuljahres im ganzen VRS, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Es gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber nur in Verbindung mit einem aktuellen gültigen Schülerausweis mit Lichtbild (für die Primarstufe 1-4 auch ohne Schülerausweis). Das Ticket ist nicht übertragbar.
Preise
Die Preise können den nachfolgend aufgeführten unterschiedlichen SchülerTicket Modellen entnommen werden.
Verlängerung
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, also bis Ende der Schulpflicht, erfolgt die Verlängerung für das nächste Schuljahr automatisch. Nichtschulpflichtige Schüler (15 Jahre oder älter) müssen zum Erwerb eines SchülerTickets eine Berechtigung nachweisen.
ChipTicket
Das SchülerTicket wird für jeden/jede SchülerIn in Form eines elektronischen Tickets ausgegeben. Darin eingetragen wird der Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Geltungsdauer des Tickets sowie der Schulname.
Verlust / Beschädigung des ChipTickets
Der Verlust des SchülerTickets muss umgehend der KVB gemeldet werden.
Mit Bescheinigung der Schule wird dann ein ErsatzTicket gegen ein Entgelt von 10 € ausgestellt und das verlorene Ticket gesperrt.
Das Entgelt wird ebenfalls bei zerstörten oder nicht zurückgegebenen Tickets erhoben.
Bei Mehrfachausstellungen von ErsatzTickets innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums erhöht sich die Chipkartengebühr von 10 € auf 20 €.
Bestellanträge für alle SchülerTickets sind auf dieser Internetseite, in den KVB-KundenCentern und den Sekretariaten der Schulen erhältlich. Der Antrag muss bis spätestens zum 10. des Vormonats vor Vertragsbeginn bei der KVB vorliegen.
Schriftlich erreichen Sie uns unter: KVB AG - 13222 Kundenbetreuung - 50927 Köln
oder per Mail unter schuelerticket@kvb-koeln.de
Telefonische Auskunft zum Thema SchülerTicket erhalten Sie unter den Telefonnummern (0221) 547-1380 und (0221) 547-3654 von Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr und Fr. 08:00 - 14:00 Uhr sowie unter der KVB InfoHotline 01803/50 40 30
(0,09 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 0,42 €/Min).
Das Subventionsmodell für Schulen der Stadt Köln
Das SchülerTicket für weiterführende Schulen der Stadt Köln
In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bietet die KVB allen SchülerInnen, die eine weiterführende, städtische Schule in Köln besuchen, ein SchülerTicket an.
SchülerInnen folgender Bildungsgänge sind von der Beantragung ausgeschlossen, weil sie gemäß § 97 Abs. 1 Schulgesetz von NRW keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme haben:
Einrichtungen des 2. Bildungsweges, Bezirksfachklassen*, Fachoberschulklassen 12B und 13, Teilzeitklassen für SchülerInnen ohne Berufsausbildungsverhältnis, Teilzeit-Berufsschulen (auch in Form von Blockunterricht) und Fachschulen (Ausnahme FS für Sozialpädagogik).
*SchülerInnen der Bezirksfachklassen können jedoch die teilweise Übernahme von Fahrkosten beantragen. (Nähere Informationen erteilen die Schulsekretariate und Bürgerämter)
Das SchülerTicket für weiterführende Schulen der Stadt Köln kostet im Jahresabonne-
ment pro Monat 17,10 €/17,70 € (Preis gültig bis 31.07.2012 / ab 01.08.2012).
Der Bestellschein für das Stadt Köln Modell gilt nur für weiterführende Schulen.
SchülerTicket Rheinland Pfalz
Seit 2008 gelten für Schüler aus dem Kreis Ahrweiler, die ein VRS-SchülerTicket Rheinland Pfalz besitzen und Schulen in NRW besuchen, vereinfachte Tarifregelungen.
Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite VRS-Gemeinschaftstarif.
Das SchülerTicket - Fakultativmodell
Liegt der KVB ein Vertragsabschluss im Fakultativmodell mit einer Grund- oder weiterführenden Schule vor, besteht für jeden einzelnen Schüler die Möglichkeit das SchülerTicket zu erwerben. Eine Abnahme des Tickets von allen Schülern ist nicht zwingend erforderlich!
Die Preise des SchülerTickets im Fakultativmodell richten sich nach verschiedenen Faktoren:
- Freifahrberechtigung oder Selbstzahler
- Grund- oder weiterführende Schule
- Standort der Schule
Preise bis 31.07.2012
| weiterführende Schulen |
Preise ab 1.8.2011 Standortkategorie 1 |
Preise ab 1.8.2011 Standortkategorie 2 |
| 1. Kind | 12,00 € | 6,00 € |
| 2. Kind | 6,00 € | 3,00 € |
| 3. Kind | 0,00 € | 0,00 € |
| Selbstzahler | 26,90 € | 23,90 € |
| Grundschulen |
Preise ab 1.8.2011 Standortkategorie 1 |
Preise ab 1.8.2011 Standortkategorie 2 |
| 1. Kind | 9,60 € | 4,80 € |
| 2. Kind | 4,80 € | 2,40 € |
| 3. Kind | 0,00 € | 0,00 € |
| Selbstzahler | 21,50 € | 19,10 € |
Preise ab 01.08.2012
weiterführende
Schulen Preise ab 1.8.2012
Standortkategorie 1 Preise ab 1.8.2012
Standortkategorie 2
1. Kind
12,00 €
6,00 €
2. Kind
6,00 €
3,00 €
3. Kind
0,00 €
0,00 €
Selbstzahler
27,90 €
24,80 €
| Grundschulen |
Preise ab 1.8.2012 Standortkategorie 1 |
Preise ab 1.8.2012 Standortkategorie 2 |
| 1. Kind | 9,60 € | 4,80 € |
| 2. Kind | 4,80 € | 2,40 € |
| 3. Kind | 0,00 € | 0,00 € |
| Selbstzahler | 22,30 € | 19,80 € |
Freifahrberechtigung
Nach der Verordnung zu § 97 des Schulgesetzes (Schülerfahrkostenverordnung NW) steht Schülerinnen und Schülern Freifahrt dann zu, wenn
-
der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 3,5 Kilometer beträgt (gilt für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, das heißt der Klassen 5 bis 9 der Gymnasien, der Klassen 5 bis 10 der Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „emotionale und soziale Entwicklung" sowie „Lernen"),
-
oder der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 5 km beträgt (gilt für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, das heißt der Klassen 10 bis 13 der Gymnasien, der Klassen 11 bis 13 der Gesamtschulen und zum Teil der Berufskollegs mit Ausnahme der oben aufgeführten Bildungsgänge, die von der Beantragung ausgeschlossen sind),
-
oder im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung dieser Weg besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht, so dass eine Ausnahmeregelung erforderlich wird.
Ansprechpartner bezüglich des Schülerstatus sind die Schulsekretariate.
Standortkategorien:
Je nach Schulstandort gelten unterschiedliche Preise. Es wird in zwei Standortkategorien unterschieden. Hiermit wird berücksichtigt, dass sich das ÖPNV-Angebot für Fahrten in der Freizeit zwischen kernstädtischem Raum (Standortkategorie 1) und ländlichem Raum (Standortkategorie 2)unterscheidet.
Für das SchülerTicket im Fakultativmodell haben sich folgende Grundschulen entschieden:
Für das SchülerTicket im Fakultativmodell haben sich folgende weiterführende Schulen entschieden:
- Elisabeth von Thüringen
- Irmgardisgymnasium
- Anna-Freud-Schule
- Berufskolleg Michaelshoven
- Berufskolleg EWS
- Privatgymnasium Dialog
- Berufskolleg AFBB gGmbH
- Internationale Friedenschule (Gym.)
SchülerTicket Rheinland Pfalz
Seit 2008 gelten für Schüler aus dem Kreis Ahrweiler, die ein VRS-SchülerTicket Rheinland Pfalz besitzen und Schulen in NRW besuchen, vereinfachte Tarifregelungen.
Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite VRS-Gemeinschaftstarif.
Mit dem SchülerTicket seine Freizeit genießen
Liegt der KVB ein Vertragsabschluss im Solidarmodell mit einer weiterführenden Schule vor, bedeutet dies, dass grundsätzlich 100% der Schüler einer Schule das SchülerTicket zum festgelegten Preis von 12,90 €/13,40 € abnehmen.
(Preis gültig bis 31.07.2012/ ab 01.08.2012).
Entschließen sich nicht 100% der Schüler zur Abnahme, sondern z. B. nur 85 %, dann wird die Preis-Differenz (100% - 85%) auf die tatsächlich teilnehmenden Schüler umgelegt.
Für das SchülerTicket im Solidarmodell haben sich folgende weiterführende Schulen entschieden:
- Michaeli Schule Köln
- BK TÜV Rheinland
- Freie Waldorfschule Köln
- Freie Schule Köln
- Ursulinengymnasium
- Ursulinenrealschule
- Erzb. BK Köln
- Erzb. St. Ursula-Gymnasium
- Liebfrauenschule
- Gesamtschule Franscesco Petrarca
SchülerTicket Rheinland Pfalz
Seit 2008 gelten für Schüler aus dem Kreis Ahrweiler, die ein VRS-SchülerTicket Rheinland Pfalz besitzen und Schulen in NRW besuchen, vereinfachte Tarifregelungen.
Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite VRS-Gemeinschaftstarif.



