Verbesserungsmanagement (VBM)

Haben Sie eine Beschwerde oder einen Hinweis?

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

derzeit erreichen uns viele Kundenmitteilungen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens wird sich daher verzögern.

Auch die Erstattung einer Mobilitätsgarantie kann momentan bis zu 6 Wochen dauern.

Wir versichern Ihnen jedoch, dass alle Anliegen bearbeitet werden und bitten um Geduld und Ihr Verständnis.

 

Kontaktformular

Geben Sie bitte hier Ihr Anliegen ein (es kann ein paar Sekunden dauern, bis sich das Formular öffnet).

Schlichtungsstelle Nahverkehr

Sollten Sie mit unserer abschließenden Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an die:

 

  • Schlichtungsstelle Nahverkehr
  • Mintropstr. 27
  • 40215 Düsseldorf
  • Tel.: 0211/ 3809-380
  • Fax: 0211/ 3809-678
  • info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
  • per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

 

Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Eisenbahn-Bundesamt

Für Beschwerden, die nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes fallen, steht Ihnen die nationale Durchsetzungsstelle zur Verfügung:

 

  • Eisenbahn-Bundesamt
  • Fahrgastrechte
  • Heinemannstraße 6
  • 53175 Bonn
  • Tel.: 0228/30795-400
  • Fax: 0228/30795-499
  • fahrgastrechte@eba.bund.de